Kartellrecht / Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten

Aktueller Fall:


LKW Kartell

Am 19. Juli 2016 hat die Europäische Kommission („Kommission”) Geldbußen gegen Daimler, Volvo, Iveco, MAN und DAF (die “Kartellanten”) erlassen. Nach dem Wortlaut der Entscheidung der Kommission, die im Wege eines Vergleichs mit den Kartellanten ergangen ist, haben diese über 14 Jahre, von 1997 bis 2011, ihre Lkw-Bruttolistenpreise abgesprochen und sich darüber verständigt, die Einführung von Emissionssenkungstechnologien zu verzögern sowie die Kosten dieser Technologien an ihre Kunden weiterzugeben.
Die Absprachen bezogen sich sowohl auf mittelschwere (zwischen 6 und 16 Tonnen) als auch auf schwere Lastkraftwagen (Nutzlast über 16 Tonnen) und betrafen den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.
Die verhängten Geldbußen belaufen sich insgesamt auf über € 2,9 Milliarden und stellen damit die höchsten je von der Kommission in einem Verfahren verhängten Geldbußen dar. Gegen einen weiteren Lkw-Hersteller, Scania, wird das Kartellverfahren regulär weitergeführt. Gegen MAN (Whistleblowerin) wurde aufgrund der Kronzeugenregelung kein Bußgeld verhängt.

Die Auswirkungen

Wir gehen davon aus, dass die über 600.000 Spediteure und Frachtführer in Europa – häufig kleine Betriebe – durch das Lkw-Kartell geschädigt wurden. Gleiches gilt für all jene Unternehmen und Konzerne, die einen eigenen LKW Fuhrpark unterhalten.
Jedes Unternehmen, das von dem Kartell betroffene Lkw im Kartellzeitraum erworben hat, dürfte einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des aufgrund der Preisabsprachen zu viel gezahlten Kaufpreises zuzüglich Zinsen haben.

CLP Rechtsanwälte unter der Mandatsführung von Herrn Dr. Rainer Gith und seinem Team vertritt über 35 Städte und Kommunen sowie mehrere Hundert Unternehmen mit zusammen mehreren Tausend LKW gegen die Kartellanten.

Verjährung:

Ihr Unternehmen ist auch von dem LKW Kartell betroffen, sprechen Sie uns an. Bis zum 31.12.2019 können zumindest für LKW, die nach dem 01.01.2004 im Kartellzeitraum angeschafft wurden, die Ansprüche noch geltend gemacht werden. Sollten wirksame Verjährungsverzichtserklärungen der Kartellanten vorliegen, können möglichweise auch noch LKW, die im Zeitraum 1997 bis 2003 angeschafft wurden, erfolgreich geltend gemacht werden.

Erste Grundurteile:

Zwischenzeitlich sind erste Grundurteile in diesem Fall ergangen. Nachfolgend eine kleine Auswahl von wichtigen Grundurteilen:

  • LG Hannover,
    Urteil vom 18.12.2017 – 18 O 8 / 17
  • LG Stuttgart,
    Urteil vom 30.04.2018 – 45 O 1/17
  • LG Dortmund,
    Urteil vom 27.06.2018 – 8 O 13/17
  • LG Stuttgart,
    Urteil vom 19.07.2018 – 30 O 33/17

Alle vorgenannten Grundurteile kommen erfreulicherweise zu dem Ergebnis, dass den geschädigten Unternehmen oder Kommunen gegen die Kartellanten grundsätzlich Schadensersatzansprüche zustehen. Die konkrete Höhe muss durch Gutachten ermittelt werden.

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